Inhaltsverzeichnis
- Ausbildung zum Einzelvormund
- Gesprächsrunde für Erwachsene
- Haus trampel_PFAD
- § 86,6
- PFAD bei ARD-Buffet
- Geplante Streichung § 86,6
- Paritätischer auf DJHT
- Teilnahme am DJHT
- Landesfamilienrat 'Arm im Kinderland'
- Stellungnahme §86,6
- Kontrolle von Pflegefamilien
- Politische Forderungen des LV
- Pflegeelternkampagne des Bundesverbandes
- Rappenhof
- Statistik Vollzeitpflege B-W
- Verdienstorden Dagmar Trautner
- Sorgerechtsentzug
- Wahlen Landesverband
- Fachtag Bundesverband
- Neuwahl Vorstand Bundesverbnad PFAD
- Förderpreis für Pflegeelternschule
- 14. Kinder- und Jugendhilfetag 2011
- Versicherungspflicht Bereitschaftspflege
- Stelliungnahme Vormundschaft
- Beistandsausbildung III
- Finanzielle Veränderungen ab 01.01.2010
- Recht der Kinder auf Beheimatung
- AUWEIA- Fachtag Heilbronn
- Programm STÄRKE in Konstanz
- Tagung Adoptiveltern
- Dokumentation Fachtag
- Antrag und Stellungnahme Pflegekinderwesen
- Versicherungspflicht Bereitschaftspflege
- Bundesverband PFAD
- Empfehlungen KVJS
- Seminarprogramm Stiftung
- Sorgerechtsentzüge
- Pflegekinder-Fachtag in Freiburg
- Homepages Ortsvereine
- Antrag, Rahmenbedingungen Pflegekinderwesen
- Kinderbonus
- Adoptionen
- Familientag
- Fachtag, 11.03.09
- Interessante Urteile
- SWR1_Leute
- Kinderschutz-Gesetz
- Gerichtskosten
- Unterstützung von PFAD
- Kinder-und Jugendpsychiatrie
- Anmeldung Fachtag
- Radiodisskusion 14.01.09
- Abstammungsurkunde abgeschafft
- Stellungnahmen Bundesverband
- Programm Pflegeelternschule
- Riester-Rente für Pflegeeltern
- NEU: Bibliothek
- Änderung des Kinder-und Jugendhilfegesetzes
- Beistandsausbildung Kurs III
- Neue Homepage Bundesverband
- Fachtag 'Ich brauche ein Zuhause'
- Unterschriftenaktion BARGEA
- Kindergelderhöhung
Expertise Parität - Siegener Erklärung
- Antwort Justizministerium FGG-Reform
- Fallzahlenauswertung Landesjugendamt
- Informationsportal Bundesverband
- Reaktion Sozailpolitischer Sprecher
- Gemeinsame Stellungnahme PFAD-PESCH
- Petition Elterngeld
- Sorgerechtsentzüge
- Erstattung Beiträge Unfallversicherung
- Kooperation Pflegeelternschule
- Familiengerichts-Reform
- Pauschalierung Verfahrenspfleger
- Landesfamilientag 2008
- Pressemitteilung AGF
- Gründung neuer Ortsverband
- Beiträge Unfallversicherung
- Jubiläum Ortsverband
- Verbesserung des Kinderschutzes
- Neues Forum
- Neues Gesetz verabschiedet
- Neuwahl des Vorstandes
- Mitgliederversammlung mit Neuwahl
- weitere Punkte finden Sie im Archiv
Aktuelles
Unsere Mitglieder finden im Mitgliederbereich weitere interessante Informationen, Dokumente und Protokolle
Ausbildung zum ehrenamtlichen Einzelvormund für Pflegekinder
19.01.12
Die
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (BAG
KiAP) startet diesen Ausbildungskurs gemeinsam mit der
Landesarbeitsgemeinschaft KiAP Baden-Württemberg in Kooperation mit der
Pflegeelternschule Baden-Württemberg e.V. - Akademie für Pflege-
Adoptivfamilien und Fachkräfte und in Zusammenarbeit mit dem
Landesverband PFAD Baden-Württemberg e.V. als Pilotprojekt. Eine Kooperation mit den Jugendämtern und den Rechtspflegern wird angestrebt.
Die gesetzliche Vorgabe, dass die Einzelvormundschaft
Vorrang vor der Amtsvormundschaft hat, ist eine, in der Praxis wenig beachtete Tatsache. Nur ein verschwindend geringer Teil der Vormundschaften wird von natürlichen Personen geführt. Das Statistische Bundesamt hat die Einzelvormünder seit mehr als 20 Jahren nicht mehr erfasst.
Bei Pflegekindern, die dauerhaft in der Pflegefamilie leben und dort ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, ist zu prüfen, ob die Pflegeeltern die Vormundschaft übernehmen können.
Die Ausbildung zum ehrenamtlichen Vormund richtet sich
1. an die Pflegeeltern selbst
2. eine Person aus dem Lebensumfeld des Kindes
3. eine fachkundige Person, die bereit zur Übernahme der Verantwortung ist.
Neben der Ausbildung sind der Kontakt zu den Jugendämtern und dem Familiengericht (Rechtspfleger) sowie die Begleitung der Vormünder vor Ort die Ziele des Projekts (Praxisanleitung), zumal Einzelvormünder ein Recht auf fachliche Begleitung, Unterstützung und Beratung haben.
Den Teilnehmern des Projektes wird folgende dauerhafte Begleitung angeboten:
1. Regionale Vernetzung der Vormünder mit regelmäßigen Treffen
2. Fortbildung zu relevanten Themen der Vormundschaft und Pflegschaft
3. Beratung durch Fachkräfte persönlich oder im Internet
4. Vermittlung von Kontakten zu Personen und Institutionen, die Einzelvormünder suchen.
Die Ausbildung
Der zeitliche Umfang beträgt eine Informationsveranstaltung und vier Tagesseminare.
Ausbildungsort:
Waldmössingerstr.9
78665 Dunningen/Seedorf
Ausbildungsinhalte
1.Die Rechtlichen Grundlagen der Vormundschaft und der Pflegschaft
2. Die Aufgaben des Vormundes
3. Die Rolle des Vormundes gegenüber dem Mündel
4. Die Rolle des Vormundes gegenüber anderen Beteiligten
(Jugendamt, Gericht, Schule usw.)
5. Vermittlung sozialpädagogischer und psychologischer Grundkenntnisse
6. Erarbeitung von Handlungskriterien, Reflektieren der eigenen Rolle, Parteilichkeit für das Kind
Das Ziel der Ausbildung ist zum einen, Pflegeeltern die Sicherheit zu geben, dass
sie einschätzen lernen, wann und ob es sinnvoll ist, die Vormundschaft oder Pflegschaft zu
beantragen und welche weitreichenden Folgen das Auseinanderfallen von Rechten und
Pflichten im Leben des Kindes haben. Zum Anderen streben wir an, dass Behörden und
Gerichten die Situation des Pflegekindes nahe gebracht wird und Vorurteile gegen
die Vormundschaften und Pflegschaften von Pflegeeltern abgebaut werden.
Die Seminare dauern von 10.00-16.00Uhr. Zu allen Terminen wird eine qualifizierte Kinderbetreuung angeboten.
17.03.2012 Info-Auftaktveranstaltung
05.05.2012
23.06.2012
20.10.2012
10.11.2012
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen bitte über:
KiAP Baden Württemberg
Freudenstädterstrasse 35
72250 Freudenstadt
Tel.07441 87850
per Mail: kiaplandkreisfds@web.de
Die Kosten der Ausbildung betragen 200.-€.
Ausgebildete Beistände erhalten eine Reduzierung des Teilnehmerbeitrags in Höhe von 50%.
Kosten für die Kinderbetreuung je Kind 5.-€
Wie finde ich meine Wurzeln?
20.12.2011
In Mannheim beginnt eine Gesprächsgruppe für Erwachsene, die adoptiert oder als Pflegekinder groß geworden sind:Wo komme ich her? Wer bin ich? Warum wurde ich in eine andere Familie gegeben? Fragen über Fragen, die sich nicht nur Adoptivkinder und jugendliche Adoptierte stellen, sondern auch noch Erwachsene bewegen, die als Kinder adoptiert oder als Pflegekinder angenommen wurden.
So hat sich der Verein für Adoptiv- und Pflegefamilien Mannheim e. V. entschlossen, mit einer Gesprächsrunde für betroffene Erwachsene ein weiteres Angebot zu schaffen. In einer vertrauten Gruppe von Menschen mit ähnlichem Lebensschicksal können unter professioneller Leitung Voraussetzungen geschaffen werden, um Ängste und Hemmungen abzubauen, individuelle Entwicklungen zu unterstützen und Lösungswege zu erarbeiten.
Eingeladen sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im In- oder Ausland adoptiert wurden oder als Pflegekind groß geworden sind. Geleitet wird die Gesprächsrunde von Dipl. Psych. Jürgen Stapelmann. Jürgen Stapelmann ist klinischer Psychologe, Supervisor und Verhaltenstherapeut. Er ist Mitbegründer von „Eltern für Kinder“ und blickt auf 30 Jahren Mitarbeit bei „Terre des Hommes“ zurück.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Verein Adoptiv- und Pflegefamilien Mannheim e. V., Telefon 0621 875579-75 oder E-Mail apfel@hk.mailbox.de. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.apfel-mannheim.de.
Haus trampel_PFAD - Einmaliges Wohnprojekt im Bodenseeraum
21.10.2011
Auszeitwohnen
– einzigartiges und ehrgeizige Wohnform als Chance für Pflege- und
Adoptivfamilien Krisensituationen durchzustehen. Der PFAD Konstanz und Umgebung e.V. sucht dringend Spender und Sponsoren zur Realisierung von Haus trampel_PFAD. Soziale Organisationen und Institutionen haben ihre Unterstützung bereits zugesagt, sobald das Haus steht – aber es fehlt noch Geld, um mit den Baumaßnahmen zu beginnen. Der PFAD Konstanz und Umgebung e.V. ist für jede Unterstützung dankbar.
Haus trampel_PFAD
Mit dem Projekt startet der PFAD Konstanz und Umgebung e.V. eine bisher einmalige Möglichkeit für Pflege- und Adoptivkinder: Eine Ersatzheimat auf Zeit, wenn es zu Hause in der Pflege- oder Adoptivfamilie „kriselt“.
Aufgabe und Ziel
Wenn im Alltag die Pflegeeltern und die Pflegekinder mit ihren Problemen und Krisen sich wie in einer Sackgasse fühlen, würde manches Mal ein räumlicher „Abstand“ schon ausreichen, um die innere Distanz und eine stabile Position zu finden. Diese Alternative gibt es im ganzen Bundesgebiet noch nicht. Eine Trennung des Pflegekindes von der Pflegefamilie – auch auf Zeit – ist bislang gleichbedeutend mit dem Abbruch des Pflegeverhältnisses.
Was ist neu an dem Wohnprojekt?
Mit dem Haus trampel_PFAD entsteht eine wichtige Alternative zur Heimunterbringung. Eine Rückkehr in die Pflegefamilie wäre nach dem Beendigung des Auszeitwohnens möglich. Kinder und Jugendliche werden im Haus trampel_PFAD pädagogisch gestützt und die Prozesse mit qualifizierten Fachkräften begleitet. Eine unschätzbare Hilfe in schwierigen Situationen.
Weitere pädagogische Angebote im Haus trampel_PFAD
Das Haus trampel_PFAD soll sich zum Erlebnishaus für Pädagogik und zum Familientreff in der Region entwickeln. Geplant sind Betreuungsangebote für Kinder und Familien der Umgebung. Die Seminarräume öffnen die Möglichkeit zur Entwicklung in eine Begegnungs- und Lernstätte der besonderen Art.
Nach dem Bau und der Inbetriebnahme von Haus trampel_PFAD geht das Projekt in eine Stiftung über. Der PFAD Konstanz und Umgebung e.V. freut sich über jede Unterstützung und jede Spende:
PFAD Konstanz und Umgebung e.V.
Stichwort: Haus trampel_PFAD
Volksbank e.G. Konstanz: BLZ: 692 910 00 Kontonummer: 216 689 518
(Der Pfad Konstanz und Umgebung e.V. ist ein gemeinnütziger und wohltätiger Verein. Wir sind berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen. Nach Eingang Ihrer Spende erhalten Sie eine Spendenquittung für das Finanzamt)
Kontakt:
PFAD Konstanz und Umgebung e.V.
Angelika Gattmann Tel. 07531 23410
Michael Hain Tel. 07551 937341
Pfad-Vereinkonstanz@web.de
http://www.pfad-kn.de
§86,6 bleibt erhalten!
28.10.2011
Unser
gemeinsames Engagement mit dem Landesverband PFAD Rheinland-Pfalz, der
BAG KiAP, der Pflegeelternschule, der Stiftung zum Wohl des
Pflegekindes und vielen anderen Institutionen, die sich der
Stellungnahme angeschlossen hatten, hatte Erfolg!Der Bundestag hat am 27. Oktober das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (17/7522) beschlossen.
Auf Seite 38 der Drucksache 17/7522 heißt es:
"Die Aufhebung der Sonderzuständigkeit für Dauerpflegeverhältnisse
wird insbesondere vor dem Hintergrund
der im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend am 26. September 2011
durchgeführten öffentlichen Anhörung und den hierzu
vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen zurückgenommen.
Infolge der ursprünglich vorgesehenen Aufhebung
der Sonderzuständigkeit für Dauerpflegeverhältnisse
wäre der gewöhnliche Aufenthalt der Eltern
bzw. des maßgeblichen Elternteils primärer Anknüpfungspunkt
für die örtliche Zuständigkeit. Es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass der mit der ursprünglich
vorgesehenen Aufhebung der Sonderzuständigkeit
für Dauerpflegeverhältnisse verbundene
Abbau struktureller Diskontinuitäten in der Vollzeitpflege
ein im Vergleich dazu deutlich größerer Umfang
an Diskontinuitäten aufgrund Wohnortswechsels
der Eltern gegenüberstehen und damit das Ziel der
Hilfekontinuität konterkariert würde. Diese Frage gilt
es, im Rahmen der vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur Überprüfung der
Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit und zur Kostenerstattung eingerichteten Bund-Länder-
Arbeitsgruppe eingehend zu erörtern. Darüber hinaus
sollte die Sicherstellung kontinuitätssichernder Lebensumstände für Pflegekinder in Dauerpflegeverhältnissen auch Gegenstand einer vertieften Befassung der in Artikel 4 geregelten Evaluation sein."
PFAD bei ARD-Buffet
13.09.2011
Am Weltkindertag, dem 20.September 2011, sind in der Sendung ARD-Buffet
u.a. Pflegekinder und Pflegefamilien Thema. Als Gast wurde die
Vorsitzende des Landesverbandes PFAD Baden-Württemberg, Jasmin Heier,
eingeladen und wird sowohl über die Arbeit von PFAD als auch über
Pflegefamilien und Pflegekinder erzählen.Sendetermin: 20.09.2011 12:15 - 13:00 Uhr
Sonderzuständigkeit, §86,6 SGB VIII, soll ersatzlos gestrichen werden!
15.07.2011
Im
der Broschüre „Pflegeeltern sein – eine Aufgabe für Sie?“ des
Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz, Auflage 2009, steht (bzgl.
Zuständigkeitswechsel nach § 86 Abs. 6):„Solch ein Zuständigkeitswechsel soll dem Kind und den Pflegeeltern zugute kommen, weil allein die räumliche Nähe des dann zuständigen Jugendamtes vieles erleichtern wird."
Wir betonen: des ZUSTÄNDIGEN und nicht des BEGLEITENDEN Jugendamtes!
Wieder einmal steht die Sonderzuständigkeit in der Pflegekinderhilfe und die ersatzlose Streichung des § 86.6 SGB VIII zur Diskussion. Es gilt jedoch die Lebenswirklichkeit des Kindes in den Vordergrund zu stellen. Und hier sind nicht die Kinder gemeint, die nur kurz wegen einer aktuellen Situation aus der Familie geholt werden um sie dann Zeitnah wieder zurückzuführen, sondern die Pflegekinder für die eine auf Dauer angelegte Regelung getroffen wurde, die sich in der Pflegefamilie beheimatet haben und hier ihren Lebensmittelpunkt haben. Hier wird Familie gelebt in der die Kinder vielleicht zum ersten Mal Sicherheit und Kontinuität erleben. Die fachlich kontinuierliche Zuständigkeit und Begleitung ist für diese Kinder enorm wichtig, insbesondere bei der Hilfeplanung, der Besuchsregelung und auch bei Rückführungswünschen. Die Nähe zum Kind ist für fachliches Handeln und die Berücksichtigung des Kindeswohls von entscheidender Wichtigkeit.
Wir sehen in der Abschaffung des § 86.6 SGB VIII eine Gefährdung des Kindeswohls in Hinblick auf Kontinuität und Sicherheit!
Es ist geplant, die Fallzuständigkeit eines Jugendamtes zukünftig an den Aufenthaltsort der Herkunftsfamilie zu koppeln. Somit soll die bis jetzt gültige Sonderregelung für Pflegekinder (§ 86.6 SGB VIII nach der die Zuständigkeit nach 2 Jahren auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Pflegefamilie übergeht) ersatzlos gestrichen werden.
Alle übrigen geplanten Zuständigkeiten- Regelungen im Referentenentwurf wurden mit der Begründung ausgesetzt, sie nochmals auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Sie befinden sich also nicht mehr im Entwurf, der dem Bundesrat nun vorliegt.
Einschneidende Veränderungen soll es demnach nur für das Pflegekinderwesen geben!
Wie wichtig und maßgeblich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem vor Ort zuständigen Jugendamtsmitarbeiter ist, können Ihnen die Pflegefamilien bestätigen. Es ist entscheidend, dass nur jemand Entscheidungen über ein Kind trifft, der das Kind und seine Bedürfnisse kennt. Auch für die erziehenden Pflegeeltern ist der nahe Kontakt zum Fachberater des Jugendamtes von enormer Bedeutung. Wie soll sich eine gute Zusammenarbeit entwickeln, wenn der neue zuständige und damit fallverantwortliche Sachbearbeiter im Extremfall 800 km weit weg sitzt und das zu betreuende Pflegekind nur aus der Akte kennt?
Im Bundeskinderschutzgesetz wird die Betreuung und Beratung der Pflegefamilie vor Ort geregelt und gewährleistet. Es wird zudem betont, dass die vereinbarten Hilfen, die im Hilfeplan festgeschrieben sind bei einem Zuständigkeitswechsel, bspw. durch Umzug der leiblichen Eltern, nicht gefährdet werden dürfen. Jedoch heißt es im § 37 Absatz 2a:
„Die Art und Weise der Zusammenarbeit sowie die damit im Einzelfall verbundenen Ziele sind im Hilfeplan zu dokumentieren. Bei Hilfen nach § 33 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 zählen dazu auch der vereinbarte Umfang der Beratung der Pflegeperson sowie die Höhe der laufenden Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen. Eine Abweichung von den dort getroffenen Feststellungen ist nur bei einer Änderung des Hilfebedarfs und entsprechender Änderung des Hilfeplans zulässig.“
Da Pflegeverhältnisse aber fließende Prozesse sind, in denen es durch die Entwicklung der Kinder und durch Änderungen der Perspektiven und Unterstützungsnotwendigkeiten ständig Änderungen des Hilfebedarfs und somit des Hilfeplanes gibt, ist durch diesen Absatz die gewünschte Kontinuität ausgehebelt worden!
Des Weiteren ist nicht geklärt wo und wie die geforderten Übergabegespräche bei Zuständigkeitswechseln stattfinden sollen. Es ist ein persönliches Gespräch zwischen dem abgebenden und dem übernehmenden Jugendamt vorgesehen. Dies bedeutet zum Teil nicht unerhebliche Reise- udn Personalkosten für die Jugendämter. Wird zudem von den Pflegefamilien verlangt zu den notwendigen Hilfeplangesprächen an den Ort des fallzuständigen Jugendamtes zu reisen, ist dies logistisch (wie ist das bei schulpflichtigen Pflegekindern geregelt, wie die Betreuung der anderen Kinder der Pflegefamilien) und finanziell nur sehr schwer zu stemmen.
Da die leiblichen Eltern auch bundesweit umziehen, kommen für die Hilfeplanung immense Reise- und Personalkosten auf die Kommunen zu! Diese Kosten wurden in der Kabinettsvorlage nicht berücksichtigt. Mit diesem Wissen wird es in Zukunft immer schwerer werden, geeignete Pflegefamilien zu finden!
Wie bereits oben erwähnt, wurden alle anderen vorgesehenen Neuregelungen der Zuständigkeit aus dem Referentenentwurf herausgenommen.
Warum soll die Praxistauglichkeit einer Änderung der Zuständigkeit nicht auch für Pflegekinder gelten? Die Behauptung, dass sich der § 86.6 SGB VIII in der Praxis generell nicht bewährt hätte ist falsch!
Eine generelle Ankoppelung an den Aufenthaltsort der Herkunftseltern lehnen wir ab, da er dem Wohl des Kindes, das dauerhaft in einer Pflegefamilie lebt, nicht entspricht.
Wir möchten hier an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich betonen, dass wir, ebenso wie der Landesverband Rheinland-Pfalz nicht hinter der Stellungnahme des Bundesverbandes stehen und diese auch nicht nachvollziehen können!
Präsenz des PARITÄTISCHEN auf dem DJHT in Stuttgart
30.05.2011
Vom 7. bis 9. Juni 2011 findet der 14. DeutscheKinder- und Jugendhilfetag unter dem Motto
„Kinder. Jugend. Zukunft: Perspektiven
entwickeln – Potenziale fördern!“
statt. Auch der Paritätische gestaltet den Fachkongress und die Fachmesse aktiv mit. Der Paritätische und seine Mitgliedsorganisationen präsentieren sich an Ständen mit 33 Ausstellern und bei 22 Fachveranstaltungen zu Themen von der Kita bis zur Jugendarbeit, von den Hilfen zur Erziehung bis zur Familienbildung. Allein diese Veranstaltungen ergeben schon einen ganz ansehnlichen Fachkongress mit Blicken in die Vergangenheit und mit Einsichten aus dem Ausland. Fragen sozialer Gerechtigkeit werden angesprochen und die Situation der Fachkräfte wird beleuchtet…
Seien Sie herzlich eingeladen, den Paritätischen
und seine Mitgliedsorganisationen auf dem Jugendhilfetag zu besuchen, informieren Sie sich, diskutieren sie mit uns - wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Programm des Paritätischen, s.a. S.6
Teilnahme am 14.Deutschen Kinder-und Jugendhilfetag
18.05.2011
Gemeinsam
mit der Pflegeelternschule und der Landesgruppe KiAP ist der
Landesverband PFAD während der drei Messetage mit einem Infostand
(Halle 1, Stand 820) vertreten. Zusätzlich freuen wir uns, die
wichtigsten Aspekte der Pflegekinderhilfe sowohl auf der
Treffpunkt-Bühne des Landes Baden-Württemberg als auch auf der Bühne
der Parität Baden-Württemberg noch näher beleuchten zu können. Die
Referenten sind Dr. Henrike Härter und Jasmin Heier. Wir würden uns
freuen, Sie sowohl an unserem Stand als auch als Bühnenpublikum
begrüßen zu dürfen!Treffpunkt-Bühne: 9.Juni 2011 10:00 Uhr
Bühne Parität: 9. Juni 2011 12:00 Uhr
Gesamtes Programm des DJHT
Arm im Kinderland? Familien und Kinder wirksam vor Armut und ihren Folgen schützen
11.03.2011
Im
"Kinderland" geht es nicht allen gut: Mehr als jedes zehnte Kind in
Baden-Württemberg wächst in Armut auf. Gesundheitszustand,
Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein von Kindern stehen in enger
Wechselwirkung mit dem Einkommen oder dem sozialen Status ihrer Eltern;
der Zusammenhang zwischen Armut und geringen Bildungschancen ist in
vielen Studien nachgewiesen. Armut bestimmt nicht nur die Gegenwart von
Familien, sie schränkt auch die Zukunftsmöglichkeiten von Kindern ein
und führt häufig dazu, dass sich Benachteiligungen über Generationen
verfestigen. Das "Bildungspaket" der Bundesregierung soll die Chancen
von Kindern aus armen Familien im Schul- und Bildungssystem verbessern.
Der Landesfamilienrat begrüßt es sehr, dass bei Kindern aus
benachteiligten Familien gezielt in die Bildung investiert werden soll.
Allerdings hält er die gewählte Form der Umsetzung für nicht
hinreichend. In seinem Positionspapier "Arm im Kinderland?" schlägt der
Landesfamilienrat der Landesregierung im Vorfeld der Wahl effiziente
und gebündelte Maßnahmen zur Förderung benachteiligter Familien vor.
Denn Kinder sind nicht isoliert arm, sie sind es zusammen mit ihren
Müttern und Vätern. Wirksame Hilfen müssen daher früh ansetzen und sie
müssen Kinder und Eltern erreichen! Dabei muss sich auch das
Schulsystem ändern; vor allem der Ausbau von Ganztagsschulen ist
entschieden voranzutreiben. Wichtiger als Gutscheine ist der
flächendeckende Ausbau von Angeboten der Betreuung, Bildung, Förderung
und Unterstützung.Positionen und Forderungen
des Landesfamilienrates Baden-Württemberg
Pressemitteilung
Stellungnahme zu den geplanten Änderungen bzw. Wegfall des §86,6
2.2.2011
Ihm
Rahmen der geplanten Änderungen des Bundeskinderschutzgesetzes steht
auch der Wegfall des §86,6 im Raum. Dieser Paragraph regelt die
Zuständigkeit. Bislanng gilt das Jugendamt zuständig, an dessen Ort die
Herkunftsfamilie hren Lebensmittlepunkt hat. Lebt das Pflegekind
zwei Jahre in der Pflegefamilie, so wechselt die Zuständigkeit zu dem
Jugendamt, an dessen Ort die Pflegefamilie ihren Lebensmittelpunkt hat.
Diese Sonderzuständigkeitsregelung soll nun ganz entfallen und die Zuständigkeit grundsätzlich an das Jugendamt gekoppelt sein, an dessen Ort die Herkunftseltern leben! Der Landesverband PFAD Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass die Zuständigkeit weiterhin bei dem Jugendamt bleibt, an dem die Pflegefamilie ihren Lebensmittelpunkt hat.
Er schließt sich daher der Stellungnahme zu den geplanten Änderungen der BAG KiAP an und unterstützt diese.
Stellungnahme der BAG KiAP
Unangekündigte Hausbesuche bei Pflegeeltern –Blinder Aktionismus, der keinem hilft!
29.01.2011
Nicht zuletzt durch den aktuellen Todesfall im Sommer 2010 werden mehr Kontrollen von Pflegefamilien gefordert. Innerhalb einer fachlich fundierten Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Pflegefamilien sind Kontrollen wie unangekündigte Hausbesuche nicht nötig. Durch regelmäßige Gespräche, die durch Offenheit und Vertrauen geprägt sein sollten, haben die Pflegefamilien die Möglichkeit auch über Sorgen, Probleme und Überforderungen zu reden, so dass zeitnah Unterstützung und Hilfe angeboten werden kann.
Pressemitteilung des Bundesverbandes PFAD e.V.
Landesverband PFAD Baden-Württemberg e.V fordert verbindliche Kriterien
3.12.2010
Nicht
zuletzt im Hinblick auf die Landtagswahl 2011 in Baden-Württemberg
möchte der Landesverband PFAD seinen Forderungen Nachdruck verleihen:Einheitliche verpflichtende Qualifizierungen von
Pflegeeltern
Einheitliche verpflichtende Qualifizierungen von
Fachkräften im Pflegekinderwesen
Standardisierung Finanzielle Leistungen
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen, unsere Forderungen ausdrucken und an ihre Politiker vor Ort weitergeben würden.
Herzlichen Dank!
Forderungen
PFAD-Bundesverband startet große Pflegeelternkampagne
3.12.10
Gemeinsam
mit Landesjugendämtern, Jugendämtern und Kommunen möchte der
Bundesverband PFAD e.V. 2011 eine große Tour durch Deutschland
starten, um auf das Pflegekinderwesen aufmerksam zu machen.Der Startschuss fällt beim Deutschen Kinder-und Jugendhilfetag 2011, an dem auch der Lansdesverband Baden-Württemberg teilnehmen wird.
Pressemitteilung
Ferientipp
26.10.10
Auf dem Rappenhof
im Schwäbischen Wald gibt es viele verschiedene Freizeiten und
Zirkus-Workshops. Der Rappenhof ist bemüht um die Integration von
Menschen, die die unterschiedlichsten Probleme, Besonderheiten und/oder
Krankheiten haben. Die entsprechenden Bedürfnisse können und
sollten vorher offen angesprochen werden, es werden dann gemeinsam
individuelle Lösungen gesucht und meist auch gefunden.Aktuell gibt es für Kurzentschlossene noch freie Plätze in den Herbstferien.
Herbstfreizeit
Mehr als 16 000 Hilfen zur Erziehung außerhalb von Familien
27.09.10
Fast
7500 Kinder und Jugendliche befanden sich 2009 nach den aktuellen
Erhebungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg in
Vollzeitpflege, davon knapp 80 % in einer Pflegefamilie.Pressemitteilung
Bayerischer Verdienstorden für PFAD Vorsitzende Frau Dagmar Trautner
2.08.10
Dagmar
Trautner, Vorsitzende des Landesverbandes PFAD Bayern und des PFAD
Bundesverbnades erhielt den Bayrischen Verdienstorden als Würdigung des
über 30-jährigen Engagements für Pflege- und
Adoptivkinder und ihre Familien.Wir gratulieren Fr. Trautner von ganzem Herzen!
Pressemitteilung Bild
Statistisches Bundesamt: Neue Zahlen über Sorgerechtsentzug
2.08.10
Weil
eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die
Gerichte in Deutschland im Jahr 2009 in rund 12.200 Fällen den
vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.
Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist §1666 Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB). In rund 9.500 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz
oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer
Einzelperson oder einem Verein. Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen
zum Sorgerechtsentzug ist deutschlandweit gegenüber 2008 leicht
zurückgegangen (– 0,7%). In den einzelnen Bundesländern gab es dagegen
teilweise gravierende Veränderungen. Rückgängen zwischen 25% und 36% in
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Berlin stehen Anstiege zum
Beispiel in Bayern (14%), Schleswig-Holstein (16%), Brandenburg (18%)
und dem Saarland (31%) gegenüber.Pressemitteilung und Statistik
Wahlen im Landesverband Baden-Württemberg
3.07.2010
Am
19.Juni 2010 fand die diesjährige Mitgliederversammlung des
Landesverbandes Baden-Württemberg statt. Innerhalb dieser standen auch
Wahlen an. Der komplette Vorstand, einschließlich der Prüfer,
Schlichter und deren Stellvertreter, stellte sich wieder zur Wahl und
wurde einstimmig von den Mitgliedern wiedergewählt. Wir sehen dies
als Wertschätzung unserer Arbeit und möchten uns für Ihr Vertrauen
herzlich bedanken! Fachtag des Bundesverbandes
3.07.2010
Am
18. Oktober 2010 findet in Berlin der Fachtag des Bundesverbandes PFAD
statt. Unter dem Thema 'Verlässlichkeit und Verbindlichkeit für
Pflegekinder und ihre Familien' werden sowohl Fachreferate als auch
Workshops angeboten. In zweien dieser Workshops sind Fr. Heier
(Vorsitzende Landesverband B-W) und Herr Schrey (stellvertretender
Vorsitzender Landesverband B-W) aktiv beteiligt.Für PFAD-Mitglieder wird ein Kontigent an Teilnehmerplätzen bis zum 23.08.10 freigehalten.
Flyer
Anmeldung
Neuwahl des Vorstandes des PFAD-Bundesverbandes
16.06.10
Am
30.Mai 2010 wurde im Rahmen einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung der Vorstand des Bundesverbandes neu- bzw.
wiedergewählt. Wir freuen uns besonders darüber, dass mit Herrn Schwan
Baden-Württemberg wieder im Vorstand vertreten ist und gratulieren ihm
ganz herzlich zu seiner Wahl!Bundesverbandvorstand
Pflegelternschule Baden-Württemberg erhält für die Beistandsausbildung den Förderpreis der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes
4.05.2010
Im Rahmen des Tag des Kindeswohls am 26.04.2010 in Nürnberg wurde der diesjährige Förderpreis an die Pflegeelternschule für das Projekt„Beistände als Begleiter der Pflegefamilien"
verliehen.
Viele Mitglieder von PFAD ließen sich zu der wichtigen Arbeit als Beistände ausbilden, teilweise gesponsert von der Dietmar-Hopp-Stiftung. Auch an der Grundkonzeption der Ausbildung war der Landesverband PFAD Baden-Württemberg, insbesondere die damalige Vorsitzende Frau Iris Brenk-Diebold, maßgeblich beteiligt.
Wir gratulieren der Pflegeelternschule von ganzem Herzen und freuen uns über die gute und vertrausensvolle Zusammenarbeit.
14. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag 2011 in Stuttgart
25.3.2010
Vom 7.-9. Juni 2011 findet in Stuttgart unter dem Motto " Kinder.Jugend.Zukunft: Perspektiven entwickeln- Potenziale fördern" der 14. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag statt.
Pressemitteilung
In diesem Rahmen werden der Landesverband PFAD, die Pflegeelternschule und die Landesgruppe KiAP in Kooperation mit dem Landesjugendamt Baden-Württemberg ihren Fachtag abhalten!
Laudatio
Gesetzliche Versicherungspflicht für Bereitschaftspflege
23.03.2010
Mit einem Schreiben vom 9.03.2010
wandte sich die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) an alle Jugendämter, Landesjugendämter und
Verbände.Darin wird klargestellt, dass Pflegepersonen, die mehr als 6 Kinder in Vollzeitpflege betreuen als freiberuflich in der Wohlfahrtspflege tätig gelten. In diesen Fällen wird steuerrechtlich eine Erwerbstätigkeit vermutet, weshalb das hier ausbezahlte Pflegegeld steuerpflichtig ist und eine Versicherungspflicht bei der BGW vorliegt. Dieser Argumentation können wir folgen und teilen sie.
Jedoch auch bei der Einschätzung der Bereitschaftspflege kam die BGW zu dem Schluss, dass dies ebenfalls eine selbständige Tätigkeit sei, die einer Unfallversicherungspflicht unterliegt.
Im Falle der Bereitschaftspflege teilen wir diese Ansicht gemeinsam mit dem Landesjugendamt Baden-Württemberg nicht.
Begründung des BGW
PFAD- Bundesverband: "...begrüßt die lange erwartete Klarstellung über die gesetzliche Unfallversicherungspflicht für Pflegeeltern, sieht jedoch nach wie vor Schwierigkeiten in der Praxis und weiteren Klärungsbedarf, so zum Beispiel bei der Schadensfeststellung im privaten Bereich. Auch weiterhin ungeklärt bleibt die Frage, welche Risiken denn nun genau mit dieser Versicherung abgedeckt werden und wie sich diese von den „normalen“ Alltagsrisiken einer Familie abgrenzen lassen und viele Detailfragen mehr. Weiterhin ist zu gewährleisten, dass eine Kostenübernahme durch die Jugendämter erfolgt. Bis zum 31.12.2010, dem Ablauf der Anmeldefrist bei der BGW, bleibt noch viel Zeit, um offene Fragen zu klären. Der PFAD Bundesverband wird sich in Zusammenarbeit mit seinen Landesverbänden bis dahin für eine weitere Klärung, insbesondere eine Verdeutlichung des Konzepts der Bereitschaftspflege, einsetzen."
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftrechts
25.02.10
Aufgrund
vieler Fälle von Kindesmisshandlungen, Vernachlässungen und sogar
Todesfällen wurde auch die Arbeit der Amtsvormünder kritisch
hinterfragt. Ergebnis ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des
Vormundschaftsrechts. Hauptbestandteil ist die Festlegung einer
Höchstzahl an Mündeln für einen Vormund und klare Vorgaben zum
persönlichen Kontakt zwischen Mündel und Vormund.Der Landesverband PFAD Baden-Württemberg hat gemeinsam mit der Pflegeelternschule und der Landesgruppe KiAP eine Stellungnahme erarbeitet, die dem Bundesministerium für Justiz vorliegt.
Besonders wichtig ist den Verbänden die Berücksichtigung und Stärkung der Einzelvormundschaft (s.a. § 56 (4) SGB VIII).
Gesetzentwurf
Stellungnahme PFAD, Pesch, KiAP
Beistandsausbildung efolgreich abgeschlossen
22.01.10
Bereits zum dritten Mal wurden engagierte Pflegeeltern zu Beiständen ausgebildet. Federführend ist hier die Pflegeelternschule Baden-Württemberg.Beistände stehen Pflege- und Adoptivfamilien bei Behördengesprächen und Gerichtsverfahren helfend und beratend zur Seite.
An insgesamt sieben Wochenenden erfuhren die zukünftigen Beistände alles Wichtige zu den Themen rechtliche Grundlagen, Psychologie, Pflegekinderpädagogik und Jugendhilfe.
Auch Mitglieder des Landesverbandes PFAD Baden-Württemberg e.V. ließen sich zu Beiständen ausbilden. Dank der Unterstützung der Dietmar-Hopp-Stiftung konnten wir im Interesse der Pflege- und Adoptivfamilien unseren Mitgliedern die Kosten der Ausbildung voll erstatten.
Finanzielle Veränderungen für Pflegefamilien ab 01.01.2010
6.01.10
Ab
dem neuen Jahr ergeben sich finanzielle Verbesserungen für Pflegeeltern
in den Bereichen Kindergeld, Steuerfreibetrag für Kinder, monatlicher
Pauschalbetrag und Höhe der Zuzahlung des Jugendamtes zur
Alterssicherung von Pflegeeltern:Kindergeld
Ab dem 1. Januar 2010 gibt es pro Kind 20 € mehr Kindergeld. Das bedeutet für das erste und zweite Kind eine monatliche Steigerung von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.
Da das Kindergeld jedoch auf das Pflegegeld angerechnet wird, wirkt sich die Kindergelderhöhung mindernd auf das Pflegegeld aus. Ist das Pflegekind das älteste kindergeldberechtigte Kind, so kommen 92 € statt bisher 82 € zum Abzug. Ist das Pflegekind nicht das älteste kindergeldberechtigte Kind der Familie, dann werden 46 € statt wie bisher 41 € angerechnet.
Für Pflegefamilien ergibt sich also eine geringere Kindergelderhöhung von effektiv nur 10 bzw. 15 €.
Kinderfreibetrag
Die Erhöhung des Kinderfreibetrages von derzeit 6024 € auf 7008 € für jedes Kind bewirkt eine Erhöhung des Unterhaltsbetrages nach § 1612 BGB. Dieser ist eine Grundlage für die Berechnung des monatlichen Pauschalbetrages für Pflegefamilien (Pflegegeld).
Hierdurch ergeben sich indirekt Anhebungen des Pflegegeldes, die jedoch von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind und deshalb hier nicht allgemeingültig aufgeführt werden können.
Direkt vom höheren Freibetrag profitieren vor allem besserverdienende Familien ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von mehr als 63.391 €. Für sie ist der Steuervorteil durch den Freibetrag höher als das Kindergeld.
Pflegegeld
Aufgrund der letzten Empfehlungen des Deutschen Vereins für den Bereich der Vollzeitpflege sind für das Jahr 2010 keine weiteren Pflegegelderhöhungen vorgesehen.
Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte hielt der Deutsche Verein eine Anhebung der pauschalen Leistungen für Vollzeitpflege für unnötig.
Alterssicherung
Der Deutsche Verein plädierte jedoch für die Anpassung des Erstattungsbeitrag zur Alterssicherung von Pflegeeltern entsprechend den Entwicklungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Als Beitrag zur Alterssicherung ist pro Pflegekind in allen Altersstufen für einen Elternteil mindestens der hälftige Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 40,– € monatlich (bisher 39,80 €) zu erstatten.
Recht
der Kinder auf Beheimatung
24.11.10
Artikel 20 der
UN-KinderrechtskonventionPunkt (3) Als andere Form der Betreuung
kommt unter anderem die Aufnahme
in eine Pflegefamilie, die
Kafala nach islamischem Recht,
die Adoption oder, falls erforderlich,
die Unterbringung in einer
geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung
in Betracht. Bei der
Wahl zwischen diesen Lösungen
sind die erwünschte Kontinuität
in der Erziehung des Kindes sowie
die ethnische, religiöse, kulturelle
und sprachliche Herkunft des Kindes
gebührend zu berücksichtigen.
Wie sieht die deutsche Realität aus?
Das Kinder-u. Jugendhilferecht ist sehr differenziert und berücksichtigt weitgehend die psychosozial begründeten Kindeswohl-Erfordernisse.
§§ 33,36,37 sowie §§ 8 und neu 8a SGB VIII fordern klare Diagnosen und Entscheidungen für oder gegen befristete bzw. auf Dauer angelegte Lebensformen. Zu Beginn einer Unterbringung kann in der Regel keine genaue Festlegung für oder gegen eine auf Dauer oder befristete Unterbringung erfolgen. Es kann sich herausstellen, dass trotz äußerer Defizite, z.B. in der Haushaltsführung sichere Bindungen an die Eltern bzw. Elternteile bestehen, dann heißt es für die Jugendhilfe die äußeren Umstände unverzüglich zu korrigieren. Handelt es sich jedoch um emotionale Defizite: um Angstbindung oder desorganisierte Bindung so gilt es auf Grund der Diagnose klare Zielvorgaben zu erarbeiten bzw eine neue Lebensperspektive anzustreben. Bei Suchtkrankheiten, psychischen Erkrankungen der Eltern, bei Ablehnung, schwerer Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch geht es nicht an, das Problem mit der Veränderung von äußeren Lebensumständen z.B. neuer Wohnung, neuer Partner, Heirat. Arbeitsstelle, kurzfristige Therapien und anderes lösen zu wollen. Hier geht es um langfristige Prozesse für die Eltern. Für die Dauer dieses Prozesses muss das Alter und Erleben des Kindes als Richtschnur gelten. Je jünger das Kind ist, wenn es zu einer Pflegefamilie kommt, desto schneller und intensiver bindet es sich an seine soziale Familie.Dem Kind einen erneuten Bindungsabbruch, nämlich durch Rückführung, zuzumuten, widerspricht allen Erkenntnissen.
Wichtig ist hierbei zu betonen, dass eine klare Aussage zum Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie keinesfalls mit einem Wegfall des Umgangsrechtes der leiblichen Eltern verbunden ist.
Die Jugendhilfepraxis folgt den klaren Vorgaben des SGB VIII regional und individuell sehr unterschiedlich. Hier sind die Handlungsmuster der einzelnen Jugendämter von entscheidender Bedeutung.
Wir erleben zum Einen, dass Pflegekinder, die in ihrer Pflegefamilie beheimatet sind, „rückgeführt“ werden sollen und zum Anderen, dass wenig oder keine Begleitung der Herkunftseltern stattfindet wie es in der Bundesdrucksache gefordert wird.
Bundesdrucksache 11/5948, S.74:
Kommt das Jugendamt zum Ergebnis, dass dieser Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann, dann ändert sich sein Auftrag. Fortan hat es seine Bemühungen darauf zu richten, die Eltern davon zu überzeugen, dass sie ihrer Elternverantwortung in der konkreten Situation am besten gerecht werden können, dass sie einem dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie zustimmen.
Vielfach wird die Begleitung der Herkunftsfamilie so verstanden, dass den Eltern nicht zugestanden wird Abschied von ihrer Elternrolle zu nehmen und die neu entstandenen Bindungen des Kindes an die Pflegeeltern als Chance für das Kind zu erleben. Hiermit wird keinem der Beteiligten ein Dienst erwiesen am wenigsten dem Kind.
Das Familienrecht des BGB hat nur ansatzweise in §§ 1630, 1632 u.1688 Einzelregelungen aufgenommen. Bis heute hat es nicht zu klaren Regelungen der Pflegekindschaft gefunden.
Dass für die Entwicklung eines Kindes eine sichere Bindung an einen erwachsenen Menschen existentiell notwendig ist, ist in den Humanwissenschaften mittlerweile unumstritten. Die neu entstande Bindung zwischen Pflegekind und seinen psychosozialen Eltern ist ein grundlegendes Kinderrecht. Die im Artikel 20 erwünschte Kontinuität in der Erziehung gilt es mit Nachdruck zu vertreten. Daraus resultiert die Forderung der Pflegeelternverbände, dass der Gesetzgeber hier tätig wird.
Wir erhoffen uns, dass noch in dieser Legislaturperiode der Dialog zwischen der Bundesregierung und den Wissenschaftler, Praktikern und den Pflegeelternverbänden zur Verwirklichung unserer Forderung nach einer Verankerung der Aussagen des Kinder-und Jugendhilferechts als Entscheidungsgrundlage für die Gerichte in das BGB führt.
Auweia!
20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Kinderrechte zwischen
Anspruch und Wirklichkeit
2.10.09
Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonventionvon der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Die Veranstaltung zum 20.Jahrestag will eine Zwischenbilanz ziehen, inwieweit die Konvention auch gelebt und umgesetzt wurde. Leider muss man in vielen Lebensbereichen (Armut, Bildung, Integration Behinderter....) feststellen, dass sich die Bedingungen für junge Menschen eher wieder verschlechtern.
Innerhalb dieses Fachtages werden verschiedene Foren angeboten. Gemeinsam von PFAD, der Pflegeelternschule, KiAP und dem Landesjugendamt wird ein Forum mit dem Titel:
'Beheimatung von Kindern in Pflegefamilien
Ein zentrales Kinderrecht!' gestaltet.
Ein Kind, das aus einem kindeswohlgefährdenden, bedrohlichen oder gar in hohem Maße schädigenden Milieu herausgenommen werden musste, benötigt als Allerwichtigstes zunächst Halt und Schutz, damit es die notwendige Geborgenheit erfahren kann. Aus dieser Erfahrung der Regelmäßigkeit wächst die Zuverlässigkeit, aus der Zuverlässigkeit das Vertrauen und damit die Basis für eine Eltern-Kind-Bindung. Die Chance auf diese lebenswichtige
Bindung sollte jedes Kind bekommen. Das Wissen um die oft traumatisierten Kinder und das Verstehen gehören ebenso dazu wie das fachliche Handeln.
Im Forum wird gemeinsam die besondere Situation von Pflegekindern betrachtet und mit Ihnen über dieses zentrale Kinderrecht diskutiert, aber auch darüber, wie die Rechte von Kindern von Pflegefamilien verankert und abgesichert werden können.
FLYER mit ausführlichem Programm und Anmeldeformular
Ortsverband
Konstanz bietet Projekt Stärke an
22.09.09
Das Programm STÄRKE hat zum Ziel, durch Stärkung der
Elternkompetenzen, insbesondere der Erziehungskompetenzen, die Kinder
zu stärken und ihre Entwicklungsmöglichkeit zu verbessern.Der Ortsverbnad Konstanz startet mit einem Ganztagesseminar speziell für Mütter und einem Ganztagesseminar speziell für Väter.
Ausführliche Informationen und Anmeldungsmöglichkeit
Interessante
Tagung für Adoptiveltern
17.07.09
Die Evangelische Akademie Bad Boll veranstaltet am Wochenende 17./18.
Oktober eine Tagung speziell für Adoptiveltern:Adoption und Bindung Sehnsüchte - Konflikte - Lösungen
Adoptivfamilien leben mit einer besonderen Dynamik, die die Eltern-Kind-Verhältnisse manchmal unvermittelt erschüttern können. Es wird auf frühere und aktuelle Bindungen und Beziehungen geschaut, auf die Bedeutung von biologischer Herkunft und sozialer Elternschaft sowie auf Erfahrungen und Wege, wie Adoptionsbeziehungen gestärkt werden und gelingen können.
Anmeldung und Informationen
Dokumentation
des Fachtages
'Ich brauche ein Zuhause'
1.07.09
Die Dokumentation des Fachtages ist fertig und kann als pdf-Datei
herunter geladen werden. Sie enthält die Grußworte unserer
Schirmherrin Fr. Dr. Stolz, Ministerin für Arbeit und Soziales,
alle Vorträge, Zusammenfassungen der Foren, Kurzvorstellungen der
vorbereitenden Verbände, den Antrag Fr. Löschs als Folge des
Fachtages und die Stellungnahme des Sozialministeriums.Dokumentation (PDF, 560 kB)
Forderung
des Sozialausschusses:
Rahmenbedingungen des
Pflegekinderwesens verbessern
1.07.09
Am vergangenen Donnerstag wurde im Sozialausschuss der Antrag (wir berichteten) zum
Pflegekinderwesen in Baden-Württemberg behandelt.Folgende Forderung hat der Sozialausschuss in seiner Sitzung beschlossen:
Pressemitteilung
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat eine Stellungnahme zu diesem Antrag abgegeben, die wir sehr begrüßen.
Antrag der Abg. Brigitte Lösch u. a. GRÜNE
und Stellungnahme
des Ministeriums für Arbeit und Soziales
Geplante
Versicherungspflicht für Bereitschaftspflege
1.07.09
Die Berufsgenossenschaft hat auf Weisung des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales angeordnet, Pflegeeltern mit mehr als 6
Pflegekindern und Bereitschaftspflegeeltern in die
(Unfall-)Versicherungspflicht einzubeziehen, da eine
"familienorientierte Erwerbsarbeit" unterstellt wird.
Bei Pflegefamilien mit mehr als 6 Kinder können wir diese Argumentation nachvollziehen, jedoch keinesfalls in der Bereitschaftspflege, zumal bei der Bereitschaftspflege die Bedingungen von Jugendamt zu Jugendamt variieren.
Auch das DIJuF lehnt eine Versicherungspflicht für Bereitschaftspflege ab.
Stellungnahme DIJuF
Bundesverband
diskutiert aktuelle Ergebnisse der Pflegekinderforschung
1.07.09
Der Bundesverband PFAD hat bei seinem letzten Ländergremium im Juni
einzelne Ergebnisse der Pflegekinderstudie des DJIdiskutiert.
Kurzresumée
Neue
Empfehlungen des Landesjugendamtes
26.06.09
Das Landesjugendamt hat an alle Jugendämter in
Baden-Württemberg seine neuen Empfehlungen zu Leistungen zum
Unterhalt (Pflegegeld) für Kinder und Jugendliche in
Vollzeitpflege nach SGB VIII gesandt.Neben der Erhöhung des Pflegegeldes freuen wir uns besonders über Punkt 2.2. In diesem wird klar festgestellt, dass die Gebühren für eine Kindertageseinrichtung nicht im pauschalen Pflegegeld enthalten sind, sondern zusätzlich erstattet werden. Nach Schuleintritt wird der Besuch einer Kindertageseinrichtung individuell im Rahmen des Hilfeplans entschieden.
Der für die Pflegefamilien wichtige Punkt, erhöhter Pflegegeldbedarf bei besonders entwicklungsbeeinträchtigten Kindern, wurde mit Hinweis auf die individuelle Hilfeplanung (§36 SGB VIII) nicht aufgenommen.
Die Empfehlungen gelten ab dem 1.Juli 2009.
Bei Fragen können Sie sich an ihr Jugendamt oder an uns wenden.
Empfehlungen
Stiftung
zum Wohl des Pflegekindes
21.06.09
Die Stiftung hat ihr Seminarprogramm für den
Herbst 2009 vorgelegt. Es sind wieder viele interessante
Veranstaltungen geplant, rechtzeitige Anmeldung ist zu empfehlen.Programm
Behörden
entziehen immer mehr Eltern das Sorgerecht
16.06.09
Jugendämter und Familiengerichte greifen immer häufiger in Familien ein. Im vergangenen Jahr wurden einem Zeitungsbericht zufolge deutlich mehr Kinder von ihren Eltern getrennt als zuvor. Seit 2003 stieg die Zahl um 50 Prozent an.
Quelle: spiegel-online 16.Juni 2009
PFAD wünscht sich, dass parallel zu dieser Entwicklung endlich auch die Wichtgkeit der Vollzeitpflege erkannt wird und Standards eingeführt werden.
Frau von der Leyen stellt hohe Ansprüche an Tagesmütter, die es in der Regel nicht mit traumatisierten, misshandelten, missbrauchten, vernachlässigten, entwicklungsverzögerten Kindern zu tun haben.
Tagesmütter müssen viele Fortbildungsstunden nachweisen, Vollpflegeeltern mit einer vielfach höheren Verantwortung für die Entwicklung der ihnen anvertrauten Kinder, müssen in den meisten Fällen nichts dergleichen.
PFAD Baden-Württemberg hat diesbezüglich eine Anfrage an das Bundesfamilienministerium gestellt.
Pflegekinder-Fachtag
in Freiburg
25.05.09
Am 27. Juni 2009 veranstaltet das Sozial-Und Jugendamt der Stadt
Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt Emmendingen und den
Sozialen Diensten Breisgau-Hochschwarzwald einen Pflegekinder-Fachtag
zum wichtigen ThemaStandards in der Pflegekinderhilfe .
Mit im Boot sind unsere Ortsvereine PFAD-Freiburg, Nestwärme e.V.
und PFAD-Markgräflerland, APFEL sowie der Pflege- und Adoptivfamilienkreis Dreisamtal.
Prof. Dr.Klaus Wolf (Universität Siegen) hält im Rahmen der Veranstaltung einen Vortrag :
'Leistungsfähige Pflegekinderhilfe?- der aktuelle Stand des Wissens' und 'Gute Entwicklung trotz schwieriger Bedingungen? Forschungsergebnisse zur Entwicklung von Pflegelkindern'
Das genaue Programm und Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Flyer
Neue
Homepages
22.04.09
Der Ortsverein Karlsruhe hat seine Homepage überarbeitet. Sie
finden neben den Angaben über Tätigkeiten und Veranstaltungen
auch umfassende Informationen für Pflege- und Adoptiveltern.www.pfad-ka.de
Der Ortsverein 'Apfel' Müllheim/Markgräflerland informiert sie auf ihrer neuen Homepage unter
www.apfel-markgraeflerland.de
Antrag
der GRÜNEN an den Landtag Baden-Württembergs
31.03.09
Die Abgeordnete Brigitte Lösch (GRÜNE, Vorsitzende des
Sozialausschusses und Mitwirkende am Fachtag 'Ich brauche ein Zuhause')
u.a. haben einen Antrag zur Feststellung der Rahmenbedingungen des
Pflegekinderwesens in Baden-Württemberg an den Landtag gestellt.Wir wünschen dem Antrag viel Erfolg!
Antrag
Kinderbonus
auch für Pflegekinder
29.03.09
Im Rahmen des Konjunkturpaketes hat die Bundesregierung einen
einmaligen Kinderbonus von 100€ pro Kind beschlossen. Dieser
voraussichtlich im April von den Kindergeldkassen auszuzahlender Betrag
steht auch allen kindergeldberechtigten Pflegeeltern zu. Der
PFAD-Bundesverband hat hierzu ein Infoblatt erstellt. Infoblatt
Stellungnahme des DJIuF (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.)
Erleichterung
von Adoptionen beantragt
26.03.09
Die FDP-Fraktion will eine Erleichterung von Adoptionen Minderjähriger erreichen. Die FDP plädiert für eine Gesetzesänderung, um auch Adoptionen zu ermöglichen, wenn der Altersunterschied zwischen den künftigen Eltern und dem Kind mehr als 40 Jahre beträgt. Bei der Adoption ausländischer Kinder sollen die Auslandsvertretungen vor der Einreise der Kinder nach Deutschland prüfen, ob die Adoption anerkennungsfähig ist.
Antrag
Familientag
am 10.Mai 2009
26.03.09
Am 10.Mai 2009 möchte der Landesverband mit seinen
Mitgliedsfamilien einen schönen Tag auf dem Schauinsland bei
Freiburg verbringen. Um auch unseren Mitgliedern mit weiterer Anreise
die Teilnahme zu erleichtern, haben wir uns entschlossen, am Vortag,
den 9.Mai 2009, die Mitgliederversammlung zu planen. Nach einem
gemeinsamen Abendessen übernachten wir im Schullandheim
Luginsland und starten am nächsten Morgen mit einem Brunch in
einen gemeinsamen Tag voll Spiel, Spaß und Freude.Informationen zum Familientag
Ablauf des Wochenendes
Fachtag
'Ich brauche ein Zuhause' war ein voller Erfolg!
20.03.09
Unter dem Motto 'Ich brauche ein Zuhause' fanden sich am 11. März 2009
über 200 Teilnehmer in Stuttgart ein.Es kamen viele Pflegeeltern, Vertreter eines Großteils der Jugendämter, freie Träger, Vertreter politischer Institutionen. Auch Herkunftsfamilien waren zu diesem Tag geladen.
Herzlichen Dank nochmals an die tolle Unterstützung des Sozialministeriums und des Landesjugendamtes und an unsere Sponsoren!
Kurzbericht des Fachtages
Pressemitteilung des Sozialministeriums
Sobald die Dokumentation des Fachtages fertiggestellt ist, werden wir Sie informieren.
Interessante
Urteile für Pflegeeltern
6.03.09
Der stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes Eberhard Schrey
(Fachanwalt für Familienrecht, schrey@ra-recht.eu)
veröffentlicht im Mitgliederbereich immer wieder interessante
Urteile, die Pflegeeltern betreffen und Musteranträge, bspw.
für die Beantragung der Erstattung der Unfallversicherung.Zudem ist er Experte im Bereich Großelternpflege und kann hierzu viele wichtige Auskünfte geben.
Vorsitzende
zu Gast bei SWR1-Leute
2.03.09
Am 2.März 2009 war die Vorsitzende des Landesverbandes, Jasmin
Heier, von 10:00- 12:00 Uhr Gast in der Radiosendung SWR1-LeuteSWR1-Leute, Ankündigung
Zum Nachhören
Baden-Württemberg
beschließt Gesetz zum besseren Schutz für Kinder
27.02.09
Der baden-württembergische Landtag beriet am 18. Februar 2009 in
zweiter und damit abschließender Lesung über das
baden-württembergische Kinderschutzgesetz und stimmte diesem zu.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung –
voraussichtlich am 7. März – in Kraft. "Kein Kind darf
verloren gehen", sagte die Kinderbeauftragte der Landesregierung.Beispielhafte Maßnahmen zum Kinderschutz
Gerichtskosten
für Pflegeeltern
23.02.09
Nach einer Entscheidung
des OLG Köln besteht die Möglichkeit zur
nachträglichen Befreiung der Pflegeeltern von Gerichtskosten. Ebenso
ist es innerhalb der Kostenordnung (§94) für Pflegeeltern im
Rechtsstreit möglich, keine Sachverständigenkosten und keine
Gerichtskosten bezahlen zu müssen.Unsere Mitglieder finden im geschützten Bereich weitere Informationen dazu.
Bitte
unterstützen Sie unsere Arbeit!
7.02.09
In der letzten Zeit gab es wieder einige Medienberichte, die das
Pflegekinderwesen und alle Beteiligten in ein teilweise falsches, in
den meisten Fällen jedoch unrealistisches Licht gerückt
haben. Der Fokus auf das Kind und auf das Wohl des Kindes geht hierbei
leider verloren. PFAD ist nicht nur Ansprechpartner für Pflege- und Adoptiveltern, wir leisten auch Aufklärungsarbeit und versuchen politische Entscheidungen mit zu prägen.
All diese Aufgaben erfüllen wir rein ehrenamtlich.
Auf unserer Homepage haben wir eine neue Seite für Sie eingerichtet. Hier finden Sie alle Informationen, um unsere Arbeit unterstützen zu können.
Zudem wird Ihnen die Möglichkeit geboten, direkt online Mitglied zu werden.
Wir möchten uns im Namen der Kinder jetzt schon für Ihre Unterstützung bedanken!
Unterstützung
Zahl
der vollstationären Unterbringungen in Kinder- und Jugendpsychiatrie
gestiegen
7.02.09
Die Krankenhäuser des Landes Baden-Württemberg mit einem
Fachbereich Kinder- und Jugendpsychiatrie- und –psychotherapie
verzeichneten im Jahr 2007 erneut einen Anstieg der
vollstationären Behandlungsfälle um 5%. 41% der Kinder wurden wegen Verhaltens- und Emotionsstörungen behandelt.
Kurzbericht
In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Landespsychiatrietag am 28. März 2009 in Stuttgart aufmerksam machen.
Im Forum 'Junge Menschen und Psychiatrie' geht es um folgende Aspekte:
"Psychische Erkrankung in jungen Jahren greift massiv in die Lebensperspektive junger Menschen ein: Schule, Ausbildung, Berufstätigkeit, Freundschaft, Partnerschaft und Familie sind betroffen. Was können wir tun, um hier frühzeitig die Weichen für ein gelingendes Leben zu stellen"
Frau Jantz-Schuble (Vorstandsmitglied PFAD B-W) und Frau Heier (Vorsitzende PFAD B-W) werden innerhalb dieses Forums die Angehörigenseite vertreten.
Landespsychiatrietag
Anmeldung
zum Fachtag 'Ich brauche ein Zuhause'
22.01.09
Ab sofort können Sie sich onlinezum Fachtag am 11.März 2009 anmelden. Alle wichtigen Informationen, sowie den Flyer und das Programm finden Sie auf der Homepage.
Wir würden uns freuen, Sie zahlreich in Stuttgart begrüßen zu können!
Radio-Tipp
2.01.200
Am 14.Januar 2009 strahlt der Sender SWR2 in seiner Sendereihe 'Forum'
eine Diskussion zum Thema 'Kinder auf Zeit- Was Pflegeeltern überfordert'
aus. Es diskutieren Herr Prof. Blandow (Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e.V.), Frau Helmig (DJI) und Frau Heier (Vorsitzende Landesverband PFAD B-W).
Die Sendung beginnt um 17:05 Uhr und kann danach jeder Zeit unter SWR2 Podcast nachgehört werden.
Abstammungsurkunde
wurde zum 1.1.2009 abgeschafft
2.01.2009
Frau Liese, Vorsitzende der BARGEA,hält die Abschaffung der Abstammungsurkunde für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf die Kenntnis der eigenen Abstammung. PFAD bekräftigt die Ansicht Frau Lieses und schließt sich den Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft erwachsener Adoptierter an.
Artikel im Hamburger Abendblatt
Presseerklärung
Stellungnahmen des PFAD Bundesverbandes
18.12.2008
Der PFAD-Bundesverband hat zwei Stellungnahmen zu aktuellen Änderungen
veröffentlicht:Zur Änderung im Bundeszentralregistergesetz –
erweitertes Führungszeugnis
des Bundeskinderschutzgesetzes
(BKiSchG)
Neues
Programm der Pflegeelternschule Baden-Württemberg
24.11.2008
Das neue Jahresprogramm 2009 der Pflegeelternschule ist erschienen. In
Tagesseminaren und Kooperationsveranstaltungen werden viele wichtige
und interessante Themen rund um das Pflegekinderwesen behandelt. Auch
die Erlebnispädagogik kommt nicht zu kurz.Programm
Pflegeeltern
haben Anspruch auf Förderung bei Riester-Rente
24.11.2008
Viele Pflegeeltern wissen nicht, dass die staatliche Förderung der
Altersvorsorge auch bei ihnen eintritt. Eine Pflegemutter, die keinen
eigenen Anspruch auf Riester-Förderung hat, ist durch das
Pflegekind während der ersten drei Lebensjahre (Erziehungszeit der
gesetzlichen Rentenversicherung) auch förderberechtigt. Ebenso
haben Pflegekinder denselben Anspruch auf Riester-Förderung wie
leibliche Kinder.Die Jugendämter sind durch die Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe („Kick“) zum 1.10.2005 und die damit verbundene Änderung des § 39 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) für die Altersvorsorge eine hälftige Erstattung angemessener Aufwendungen zu übernehmen. Sofern bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres Lebens- oder Rentenversicherungen bereits bestehen, können diese durch die Jugendämter berücksichtigt werden. Momentan erstatten die Jugendämter einen Betrag in Höhe von 39 Euro monatlich, wenn dieser als Eigenleistung ebenfalls erbracht wird. Allerdings ist dieser Betrag anbestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Beiträge sollten auf ein Versicherungskonto bei der Bundes- oder einer Landesversicherungsanstalt in eine sogenannte „Riester-Rente“ angelegt oder als rentenbezogener Anteil in eine Lebensversicherung eingezahlt werden. Aber auch andere Rentenmodelle von Banken und Sparkassen, die eine Laufzeit bis mindestens zum 60. Lebensjahr besitzen, können die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Neuer
Service für unsere Mitglieder
12.11.2008
Als neuen Service für unsere Mitglieder möchten wir Ihnen unsere
Bibliothek vorstellen.Unsere Mitglieder finden im Mitgliederbereich Listen der verfügbaren Titel, unterteilt in Fachliteratur, Kinder-Bilderbücher, Kinder- und Jugendbücher und Erwachsenenliteratur, die jeweils eng mit dem Thema Pflege und Adoption, oder den daraus resultierenden Frage- und Problembereichen verbunden sind. Bei Interesse an einem oder mehreren bestimmten Büchern, können Sie die Klappentexte dieser Bücher einsehen oder sich an die Ansprechpartnerin für unsere Bibliothek, Frau Elke Jantz-Schuble wenden.
Alle Bücher können, gegen einen kleinen Kostenbeitrag für Porto und Versand (2,60 € bis 4,50 €), für 4 Wochen ausgeliehen werden.
Änderung
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg
10.10.2008
Der Landtag hat am 01.10.2008 das Gesetz zur Weiterentwicklung der
Verwaltungsstrukturreform (VRWG) beschlossen.Mit diesem Gesetz wurde auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg geändert. Für die örtliche Jugendhilfe ist insbesondere die Neuregelung des § 2 Abs. 1 von Bedeutung, wonach der örtliche Träger der öffentliche Jugendhilfe künftig entscheidet, ob der Jugendhilfeausschuss als beratender oder beschließender Ausschuss im Sinne der Landkreisordnung und der Gemeindeordnung eingerichtet wird. Weiter wurde
§ 10 "Landesjugendplan" geändert. Die Landesregierung berichtet in Zukunft mit der Vorlage des Landesjugendplans, welche Aufgaben der Jugendhilfe sie als vordringlich betrachtet. Der Landesjugendbericht wurde abgeschafft.
Die Änderungen treten am 01.01.2009 in Kraft.
Quelle: Newsletter der KVJS-Jugendhilfe November 2008-11-10
Beistandsausbildung
III- nur noch wenige Plätze frei!
26.10.08
Im
Dezember beginnt der dritte Ausbildungskurs der Pflegeelternschule zum
Beistand nach § 13 Abs.4 SGB X. Diese Ausbildung ist sehr fundiert und
ermöglicht eine solide Basis zur Tätigkeit als Beistand. Der
Landesverband PFAD unterstützt seine Mitglieder, die an dieser
Ausbildung teilnehmen möchten. Die Seminarkosten werden für sie, dank
der Spende der Dietmar-Hopp-Stiftung,
komplett übernommen.Informationen der Pflegeelternschule
Neue
Homepage des Bundesverbandes online
26.10.08
Die neu überarbeitete Homepage des Bundesverbandes PFAD ist online
gegangen. Unter www.pfad-bv.de
finden Sie nicht nur grundlegende Informationen zum Thema 'Pflege- und
Adoptivkinder', sondern auch aktuelle Informationen zu und aus den
Landesverbänden.Reinklicken lohnt sich!
Pressemitteilung
'Ich
brauche ein Zuhause', Pflege-und Adoptivkinder Fachtag 2009
16.10.2008
Am 11.März 2009 findet in Stuttgart der Pflege- und
Adoptivkinder
Fachtag statt. Inhaltlich wird er gemeinsam vom Landesverband PFAD, der
Pflegeelternschule und der Landesgruppe KiAP vorbereitet. Der Fachtag
findet in Kooperation mit dem Sozialministerium statt und wird vom
Landesjugendamt (KVJS) unterstützt.Wir freuen uns sehr, dass sich unsere Sozialministerin Frau Dr. Monika Stolz MdL, Ministerin für Arbeit und Soziales Baden-Württembergbereit bereit erklärt hat, die Schirmherrschaft über diese Veranstaltung zu übernehmen.
Über das Programm werden wir rechtzeitig informieren.
Aufruf
der Bundesarbeitsgemeinschaft Adoptierter BARGEA zur Mithilfe
16.10.2008
Zum 1.Januar 2009 soll die Abstammungsurkunde abgeschafft werden.
Dadurch bleibt vielen Adoptierten versagt, die wahre Identität
ihrer Herkunft zu erfahren.Die BARGEA ruft daher gemeinsam mit anderen Interessengemeinschaften Adoptierter zu einer Unterschriftenaktion auf.
Kindergelderhöhung
7.10.2008
Am Sonntag beschloss der Koalitionsausschuss die Erhöhung des
Kinderfreibetrages und des darausabgeleiteten Kindergeldes. Dies bedeutet eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro für das erste und zweite Kind und um 16 Euro für dritte und weitere Kinder. Der Kinderfreibetrag wird um 200€ angehoben.
Diese Erhöhung ist eindeutig zu gering, bemängelt die ARBEITSGEMEINSCHAFT
DER DEUTSCHEN FAMILIENORGANISATIONEN E.V. in ihrer Presserklärung.
PFAD schließt sich dieser Erklärung an.
Lesenswert und interessant ist in diesem Zusammenhang die aktuelle Expertise der PARITÄT 'Was Kinder brauchen......'
Durch die Festlegung des Regelsatzes für das Existenzminimum von Kindern auf 60% (bis 14 Jahren) bzw. 80% (ab 14 Jahren) der Leistungen für Erwachsene, sind beispielsweise für einen Säugling bereits 11,90 € für Tabak und Alkohol, jedoch 0 Cent für Windeln eingerechnet.
Mit seiner Expertise legt der Paritätische eine ausführliche Neuberechnung bedarfsgerechter Regelsätze vor.
Kontinuität
in der Biographie von Pflegekindern
18.09.2008
An der Siegener Universität mit dem Forschungsschwerpunkt
'Aufwachsen in Pflegefamilien' wurde eine Erklärung zur
Kontinuität in der Biographie von Pflegekindern erarbeitet. Diese
Erklärung kann online unterzeichnet werden. Mit Hilfe der
Erklärung soll Einfluß auf die soziale Arbeit genommen
werden, PFAD unterstützt die Erklärung in allen Punkten.Siegener Erklärung
Unterzeichnung
Antwort
des Justizministeriums auf unsere Stellungnahme zur
FGG-Reform
11.09.08
Wie bereits berichtet hat der Landesverband PFAD e.V. gemeinsam mit der
Pflegeelternschule eine Stellungnahme zur FGG-Reform erarbeitet und
verschickt. Als eine Reaktion hat die sozialpolitische Sprecherin der
GRÜNEN, Frau Lösch, einen Abgeordnetenbrief an Herrn
Justizminister Goll gesandt. (s.u.)Die Antwort des Justizministeriums hat Herr Schrey, Vorstandsmitglied und Fachanwalt für Familienrecht, kommentiert:
Vergütung der Verfahrenspfleger:
Im Gesetzgebungsverfahren wurde schon bisher auf die Vergütung der Rechtsanwälte als Vergleichsmaßstab verwiesen.
Dabei wird jedoch verkannt dass die Vergütung der Rechtsanwälte in diesen Verfahren als Vertreter der Eltern auch viel zu niedrig bemessen ist bezogen auf die benötigte Zeit.
Als selbständig arbeitender Rechtsanwalt sind Sorge- und Umgangsverfahren als Vertreter der Eltern zu gesetzlichen Gebühren nur wirtschaftlich vertretbar im Sinne einer Mischkalkulation. Entweder wird die Scheidung der Eltern mit bearbeitet oder neben Sachen auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren werden genügend Sachen mit einer angemessenen Honorarvereinbarung bearbeitet.
Das Argument der Mischkalkulation innerhalb der Tätigkeit als reiner Verfahrenspfleger ist nicht zutreffend, da Verfahrenspflegschaften unter 11 Stunden i.d.R. nicht seriös machbar sind. Mischkalkulationen sind nicht möglich. Reine Verfahrenspfleger legen im Ergebnis drauf oder die Qualität wird sinken.
Rechtsanwälte als Verfahrenspfleger müssen sich wirtschaftlich betrachtet im Grunde von der Verfahrenspflegschaft auch verabschieden oder „gönnen“ sich eine kleine Anzahl unter dem Gesichtspunkt sozial handeln zu wollen. Sie können auch nicht innerhalb der Verfahrenspflegschaften ausgleichen. Eine gleichzeitige Scheidung der Eltern des vertretenen Kindes wird es auch nicht geben und der Weg einer Honorarvereinbarung ist auch verschlossen.
Die tatsächliche unzureichende Ausgestaltung der Vergütungsregelung der Verfahrenspfleger, die die Kinderrechte in gerichtlichen Verfahren wahren und stärken sollen, steht somit im Widerspruch zu den sonstigen Bekundungen die Kinderrechte zu stärken.
Beteiligten Status und Beschwerderecht Pflegeltern:
Die vorgesehene Regelung zum Beschwerderecht stellt in der Tat eine Versesserung zur derzeitigen Rechtslage, die kein Beschwerderecht vorsah, dar. Sie ist jedoch nicht ausreichend. Insoweit verweisen wir nochmals auf unsere Stellungnahme.
Dem Justizminister ist beizupflichten, dass dies zukünftig zu beobachten ist. Wir sehen hier weiter einen Bedarf an Ausweitung der Rechte der Pflegeeltern.
Landesjugendamt
legt neue Auswertung zur Fallzahlentwicklung vor
4.09.08
Das Landesjugendamt Baden-Württemberg hat die aktuellen Fallzahlen für
das Jahr 2007
aus allen 48 Jugendämtern vorgelegt. Aus diesen Zahlen lassen sich
die Tendenzen der Entwicklung der Jugendhilfe gut ablesen. Diese Zahlen
werden auch dazu verwendet, um die einzelnen Landkreise miteinander zu
vergleichen.Um 17% (!) gegenüber 2006 ist die Gewährung der Hilfe zur Erziehung angestiegen.
Die Auswertung ergibt jedoch nur einen leichten Anstieg der Vollzeitpflege um 2% , die Unterbringung in Heimen ist nahezu gleich geblieben.
Stark gestiegen sind die Hilfen innerhalb der Familien, sozialpädagogische Familienhilfe um 15 % und Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer um 10%.
Die ausführliche Dokumentation finden Sie auf den Seiten des Landesjugendamtes.
Hier finden Sie auch die Tabellen, in dem Sie die Entwicklung in Ihrem Jugendamt nachlesen können.
Neues
Informationsportal des Bundesverbandes
2.09.08
Nach Themen und Bundesländern sortierte Meldungen bietet der
Bundesverband in seinem neuen Informationsportal an. Aktuelles,
Rechtliches aber auch Informationen zu politischen Entscheidungen, zur
Tagespflege, zum Thema Kinderschutz und vieles mehr können hier
nachgelesen werden.Informationsportal
Reaktion
der sozialpolitischen Sprecher auf unsere Stellungnahmen
6.08.08
Frau Lösch, sozialpolitische Sprecherin der Grünen im
Landtag, hat sich mit einem Abgeordnetenbrief an Herrn Justizminister
Goll gewandt. In Ihrem Schreiben nimmt Sie Stellung zu unseren
Forderungen bezüglich der geplanten FGG-Reform und der
Pauschalierungen für Verfahrenspfleger (s.u.).
Wir möchten Frau Lösch an dieser Stelle herzlich für
Ihr Engagement danken!
Brief an Herrn Justizminister Goll
Über das Büro von Herrn Ministerpräsident Oettinger erhielten wir die Nachricht, dass unsere Anregungen und Argumente im Entscheidungsprozess der Landesregierung mit abgewogen werden.
Gemeinsame
Stellungnahme zur FGG-Reform von PFAD und der Pflegeelternschule
24.07.08
Am 19.September wird die bereits vom Bundestag verabschiedete
FGG-Reform dem Bundesrat vorgelegt (s.a. hier)PFAD Baden-Württemberg hat gemeinsam mit der Pflegeelternschule eine Stellungnahme auf den Weg gebracht, um eine für Pflegefamilien relevante Änderung zu fordern. Pflegeeltern sollen in Verfahren als Beteiligte hinzugezogen werden können. Den geforderten Gesetzestext und die Begründung können Sie in der Stellungnahme nachlesen.
Stellungnahme
Wichtige Petition im Bundestag!
16.07.08
In dieser Petition geht es um die Forderung, dass auch Vollpflegeeltern
ein Recht auf Elternzeit/Elterngeld haben sollen. Ausführliche
Informationen und die Begründung können Sie in der Petition
nachlesen; diese kann online unterzeichnet werden. Sie haben dort auch
die Möglichkeit am Diskussionsforum teil zu nehmen. Zeichnungsschluss ist der 30.Juli 2008. Über das Ergebnis werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Petition
Zahl
der Sorgerechtsentzüge ist gestiegen
16.07.08
Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg mitteilt, sind
die Sorgerechtsentzüge im Jahr 2007 gegen das Vorjahr um 11%
gestiegen.Pressemitteilung
Erstattung
von Beiträgen zur Unfallversicherung
9.07.08
Pflegeeltern können einen Antrag auf Erstattung gezahlter
Beiträge zur Unfallversicherung für beide Pflegeeltern
stellen. Dies gilt auch rückwirkend ab dem 01.10.2005.
Selbstverständlich gilt die Übernahme der Beiträge auch
für neu abgeschlossene Unfallversicherungen.Unfallversicherung
Kooperation
mit Pflegeelternschule
5.07.08
Der Landesverband PFAD wird zuküntig verstärkt mit der
Pflegeelternschule Baden-Württemberg kooperieren. Um die
Kräfte und das Engagement zu bündeln, wurde auch Kontakt zur
Landesgruppe KiAP aufgenommen.Alle drei Verbände werden gemeinsam den 'Tag des Pflege- und Adoptvkindes 2009' in Kooperation mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg vorbereiten.
Auf eine Veranstaltung der Pflegeelternschule möchten wir Sie gerne hinweisen. Am 21.September feiert die Pflegeelternschule ihr 15-jähriges Bestehen, zu dem alle Interessierte herzlich eingeladen sind.
Einladung
Unter 'Veranstaltungen' werden wir zukünftig auch die Termine der Pflegeelternschule veröffentlichen.
Ab Dezember 2008 bietet die Pflegeelternschule einen neuen Kurs 'Beistandsausbildung' an.
Reformen
in familiengerichtlichen Verfahren im Bundestag verabschiedet
2.07.08
Am 27.Juni 2008 wurde die Reform im Bundestag beschlossen. Im September
befasst sich der Bundesrat damit.Mit dieser Reform sollen die Rechte der Kinder in familiengerichtlichen Verfahren gestärkt werden.
Für Pflegeeltern ist besonders dieser Passus von Interesse:
"Die Beteiligung von Pflegepersonen am Verfahren wird erweitert. Pflegepersonen -z.B. Pflegeeltern - können künftig in allen Verfahren, die das Kind betreffen, hinzugezogen werden, wenn das Kind seit längerer Zeit bei ihnen lebt. In solchen Fällen wissen Pflegeeltern häufig besser über das Kind Bescheid als die Eltern."
Gleichzeitig wurde auch die FGG-Reform verabschiedet. Beide Reformen sollen ab 1.September 2009 in Kraft treten.
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums
Geplante
Änderung bei der Vergütung von Verfahrenspflegern, Pflegerinnen
26.06.2008
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat auf Druck der
Länder im Rahmen der Neuregelung der „Freiwilligen
Gerichtsbarkeit“ (FGG) eine Änderung vorbereitet, die das
Aus einer für Kinder und Jugendliche entscheidenden Institution
bedeuten würde: Verfahrenspfleger (künftig
„Verfahrensbeistände“), die Kinder in
familiengerichtlichen Verfahren als Interessenvertretung betreuen,
sollen künftig nur noch über minimale Fallpauschalen
vergütet werden.Ein Pflegekind in Familienrechtsverfahren ist darauf angewiesen, dass ihm ein Verfahrenspfleger zur Seite steht, der qualifiziert ist für diese Aufgabe, der es engagiert vertritt und der bereit ist, sich für die jeweils fallangemessenen Tätigkeiten auch zeitlich zu engagieren. Dabei ist zu Beginn einer Bestellung die Dauer und Intensität des Verfahrens häufig kaum einzuschätzen.Ob sich unter derartigen Voraussetzungen die dringend benötigten, kompetent und engagiert arbeitenden Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger weiterhin finden und bestellen lassen, ist zu bezweifeln.
PFAD spricht sich entschieden gegen diese geplante Änderung aus!
Stellungnahme des Bundesverbandes
Stellungnahmen anderer Verbände finden Sie hier
Familientag
im Barfusstag in Dornstetten
16.06.08
Am 21.Juni 2008 veranstaltete der Landesverband seinen jährlichen
Familientag. Dieses Jahr trafen wir uns im Barfusspark
in Dornstetten, um nach einer Fürhrung durch den Park gemeinsam zu
spielen, zu grillen und uns zu unterhalten. Bei herrlichem Wetter hatten alle viel Spaß und wir freuen uns schon aufs nächste Jahr!
'Arme
Kinder leben in armen Familien'
5.06.2008
In Ihrer Pressemitteilung hat die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Familienorgansiationen e.V. (AGF) ganz klar Stellung bezogen.PFAD schließt sich den Äußerungen in allen Punkten an.
Pressemitteilung
Geplante
Gründung eines neuen Ortsverbandes
4.06.08
Aus dem Gebiet Ortenaukreis, Offenburg erreichten uns Anfragen, ob hier
ein Ortsverband aufgebaut werden könnte. Gerne unterstützt
der Landesverband diese Bestrebungen.Interessierte können sich an unsere Geschäftsstelle oder direkt an Herrn Eberhard Schrey wenden.
Jubiläum
des Ortsverbandes Breisgau-Hochschwarzwald
4.06.08
Am 14.Juni 2008 feiert der Ortsverband Breisgau-Hochschwarzwald
sein 10-jähriges Jubiläum. Der Landesverband gratuliert sehr
herzlich und wünscht dem Ortsverband weiterhin alles Gute bei
seiner wichtigen und erfolgreichen Arbeit.Zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Kinder beschlossen
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat einige Maßnahmen beschlossen, um im Sinne des Kinderschutzes noch effektiver arbeiten zu können.Neben der geplanten Verpflichtung zu den Vorsorgeuntersuchungen und der Einführung des Programmes 'STÄRKE', ist besonders die Bereitstellung von Geldern zur Qualifikation von Mitarbeitern der Kinder-und Jugendhilfe hervor zu heben.
Maßnahmebündel
Neu! Forum für unsere Mitglieder
Als weiteren Service bieten wir ab sofort im exklusiven und geschützten Mitgliederbereich ein Forum an. Hier könnnen sie sich über alle Themen, die Sie als Pflegeeltern interessieren und beschäftigen, austauschen.Sie müssen sich im Forum einmalig registrieren und sich dann entweder jedes Mal mit Ihrem gewählten Namen und Passwort anmelden oder Sie klicken auf 'bei jedem Besuch automatisch anmelden'.
Den Zugang finden Sie auf der Startseite oder im Mitgliederbereich.
Gesetz zum besseren Schutz bei Gefährdung des Kindeswohls verabschiedet
Drr Bundestag hat am 24.April ein Gesetz "zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" verabschiedet. Endlich haben die Familiengerichte nun die Möglichkeit früher bei Vernachlässigung und/oder Misshandlung von Kindern einzugreifen.Pressemitteilung des Justizministeriums
Neuwahl des Vorstandes
Im Rahmen der Neuwahlen bei der Mitgliederversammlung am 26.April 2008 wurde ein neuer Vorstand gewählt.Als Schlichter wurden Fr. Petra Schultz, Fr. Marion Nowag und Fr. Angelika Fleischer gewählt.
Rechnungsprüfer sind Fr. Barbara Geist und Fr. Gudrun Striebich-Wolff.
Als Ersatzmitglieder ließen sich Fr. Rosalia Tietböhl, Fr. Sandra Gross und Fr. Katja Held aufstellen.
Der neue Vorstand möchte sich von ganzem Herzen bei den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern für ihren Einsatz und ihre Mitarbeit bedanken.
Besonderen Dank geht an die bisherige Vorsitzende Fr. Ingrid Chaventré. Durch ihr Bemühen um das Pflegekinderwesen allgemein und für Pflegekinder und ihre Familien insbesondere ist viel bewirkt worden!
Mitgliederversammlung mit Neuwahlen
Am 26.April findet die diesjährige Mitgliederversammlung statt. Nach dem Tätigkeitsbericht und der Entlastung des Vorstandes wird der Vorstand neu gewählt. Wir möchten uns jetzt schon bei allen bedanken, die sich für die Vorstandsarbeit zur Verfügung stellen!Einladung
