Forderungen an die Landesregierung
Zu Beginn der Diskussion im Landtag bekundeten Frau Bender und Frau Chaventré, dass PFAD die Aktionen „Guter Start ins Kinderleben“, „Familienfreundliche Kommune“ „Kinderland Baden-Württemberg“, „Neue Partnerschaft – Land / Kommune gemeinsam auf dem Weg ins Kinderland“ begrüße und als wohlgemeinte Vorhaben verstünde. Man vermisse jedoch bei den genannten Aktionen insgesamt die Bemühungen um die Pflege- und Adoptivfamilien. Diese notwendige Arbeit benötige umfassende Beratung und Unterstützung, die überwiegend von Vorstandsmitgliedern des Landesverbandes und den Vorsitzenden der PFAD-Ortsvereine geleistet würde. Mehr und mehr entwickele sich diese Hilfe jedoch als „ehrenamtlicher Vollzeitjob“ ohne Beachtung der politisch Verantwortlichen in den Städten und Landkreisen. Hinzu komme insgesamt die mangelhafte Wertschätzung dieser schweren Aufgabe.
Die politische Verantwortung für Familien und Kinder, sowie die Verantwortung für die Fachbehörde Jugendamt, müsse vorrangig in der Verantwortung der Kommunal- und Landespolitiker liegen. Jugendhilfeausschüsse wären gut beraten, indem sie das Wissen und die Erfahrungen der Pflegeeltern besser nutzten.
Eine den Politikern überreichte Aufzählung von 14 eklatanten „Pflegekinder-Fällen“ sollte nicht als „Rundumschlag gegen Jugendämter“ verstanden werden. Vielmehr beklagt PFAD insgesamt das System des Pflegekinderwesens, bei dem der einzelne beteiligte Verantwortliche häufig dem nächstfolgenden Entscheidenden unterliegt.
PFAD fordert eine andere Sensibilität im Umgang mit Kindern, deren Fremdplatzierung abzusehen ist und eine ehrlichere und konsequentere Haltung gegenüber deren Vätern und Müttern.
Dem Landesverband fehlt es flächendeckend an klaren Positionen zugunsten des Kindeswohls. Es fehlt an Reflexionen und ehrlichen Ergebnissen bezüglich des Aufwandes und des Nutzens von Jugendhilfen in den Kommunen.
PFAD stellte erstmalig Forderungen auf, die sich aus den Inhalten (Versprechungen) der Info-Broschüre des KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales): „Was Pflegeeltern wissen sollten“ ergeben. Folgende Versprechungen sollten nachprüfbar umgesetzt und evaluiert werden:
I.
KVJS (S. 12):
„Wenn Sie Interesse an der Aufnahme dieses Kindes haben, sollten sich alle Beteiligten kennen lernen. Sie sollen die Möglichkeit haben, in Ruhe darüber zu entscheiden. Diese Zeit des Kennen- lernens und der Entscheidungsfindung kann unter Umständen über einen längeren Zeitraum erfolgen.“
Forderung: Jedes Amt soll nachweisen, dass es über ausgesuchte und fortgebildete Bereitschaftspflegeeltern verfügt oder die Möglichkeit hat, Kinder für die Zeit der Abklärung der Rahmenbedingungen in einer Einrichtung unterzubringen.
II.
KVJS (S. 12):
„Wichtig ist auch, dass Sie ausführliche Informationen erhalten über das Kind; seine Vorgeschichte, seinen Entwicklungszustand, sein Sozialverhalten die Herkunftsfamilie, soweit dies zum Verständnis des Kindes wichtig ist und über Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Besuchskontakte die Rechtslage (Sorgerecht, Umgangsrecht usw.)“
Forderung: Die Pflegeeltern erhalten klare Rahmenbedingungen für die Pflege des Kindes/der Kinder und alle notwendigen Informationen, um ihren Erziehungsauftrag erfüllen zu können.
III.
KVJS (S. 12):
"....wird die Fachkraft zusammen mit Ihnen, der Herkunftsfamilie und – soweit dies nach dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes möglich ist - auch mit ihm Vereinbarungen (den Hilfeplan) über die Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses treffen.
Hierzu gehören Aussagen, welche Erziehungsziele mit dem Kind angestrebt werden sollen, welche Veränderungen bei der Herkunftsfamilie notwendig sind, damit das Kind wieder zu ihre zurückkehren kann, welche Unterstützungsangebote von der Fachkraft an die Pflegefamilie und die Herkunftsfamilie gemacht werden können."
Forderung: Bei jedem Pflegeverhältnis findet innerhalb des ersten Monats in der Pflegefamilie ein Hilfeplangespräch statt, in dem die nötigen Vereinbarungen getroffen werden, um für das Kind eine auf Zeit oder auf Dauer angelegte Lebensperspektive zu erarbeiten.
Außerdem werden Vereinbarungen über die Besuchskontakte mit den Eltern und dem Kind getroffen. Es wird auch überlegt, wie lange das Kind voraussichtlich in der Pflegefamilie leben soll. Diese Vereinbarungen werden in regelmäßigem Turnus fortgeschrieben.
IV.
KVJS (S. 12):
„Neben den Hilfeplanvereinbarungen ist der Abschluss eines Pflegevertrages zwischen Pflegefamilie und Jugendamt zu empfehlen, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt werden.“
Forderung: Über diese Vereinbarungen hinaus wird zwischen Pflegefamilie und Jugendamt ein rechtsverbindlicher Pflegevertrag abgeschlossen, in dem gegenseitige Rechte und Pflichten geregelt werden.
Der Landesverband PFAD für Kinder fordert weiterhin, dass Personen ausgewählt werden, die die korrekte Durchführung dieser Standards kontrollieren. Bei Unstimmigkeiten sollen diese Ansprechpartner und Vermittler befugt sein, nötigenfalls Konsequenzen in die Wege zu leiten.
In den (nicht seltenen) Fällen, in denen die Sorgeberechtigten durch ständige Wohnungswechsel die kontinuierliche Betreuung des Kindes und der Pflegefamilie durch damit verbundene Wechsel der Zuständigkeiten bzw. der zuständigen Personen unmöglich machen, soll das örtliche Jugendamt der Pflegefamilie zuständig werden.
Bei einem Wechsel in der Zuständigkeit (besonders innerhalb eines Jugendamtes) des betreuenden Sozialarbeiters, des Pflegers oder Vormunds wird dies der Pflegefamilie mitgeteilt. Es soll eine Übergabe zusammen mit allen Beteiligten stattfinden.
Bei und nach Rückführung eines Kindes hat die Pflegefamilie das Recht auf Betreuung und Unterstützung in dieser schwierigen Situation und wird nicht einfach an die nächste Erziehungsberatungsstelle verwiesen oder einfach vergessen und mit der Akte abgelegt.
Nach wie vor arbeitet der Landesverband ohne jegliche finanzielle Unterstützung. Auf Anfrage beim zuständigen Ministerium erhalten wir immer wieder die gleiche Aussage: „Wären Sie vor 10 Jahren gekommen“. Wir fordern daher eine Überprüfung der Verteilung der Zuschüsse und bitten um Mitteilung der Gründe, warum unsere Arbeit als nicht unterstützungswürdig angesehen wird.
All unsere Aktivitäten zeigen einen hohen gesellschaftspolitischen Nutzen auf. PFAD ist der Meinung, dass dem Landesverband daher eine bezahlte Geschäftsstelle zusteht.
