Liebe Mitglieder und Freunde von PFAD,
wie Sie auf den ersten Blick erkennen können, haben wir das Layout des Newsletters übersichtlicher gestaltet. Je nachdem welches Mailprogramm Sie zum Öffnen benutzen, kann es jedoch sein, dass Sie den Newsletter nicht in einer von Ihnen gewünschten Form erhalten. Wenn Sie daher den Newsletter in Zukunft lieber als reine Text-Mail möchten, schicken Sie einfach eine kurze E-Mail an jasmin.heier@pfad-bw.de.
Am 19. Mai findet in Stuttgart unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Obwohl dieses Mal ausnahmsweise kein Begleitprogramm stattfindet, sollten Sie die Chance nutzen, um die Arbeit von PFAD mitzugestalten. Ihre Meinung, Ihre Ideen, Ihre Stimme bei den notwendigen Abstimmungen sind uns wichtig! Falls Sie sich kurzfristig entschließen sollten, teilzunehmen, sagen Sie bitte kurz Fr.Pfeiffer karin.pfeiffer@pfad-bw.de Bescheid. Herzlichen Dank!
Inhalte des aktuellen Newsletters:
↑ Mitgliederbereich
Um unseren Mitgliedern noch mehr Informationen zukommen zu lassen, haben wir auf unserer Homepage einen exklusiven Bereich nur für unsere Mitglieder eingerichtet. Hier finden Sie zusätzlich zu Informationen rund um das Pflege-und Adoptivkinderwesen auch die Protokolle de mitgliederversammlungen, Zusammenfassungen der Protokolle der Vorstandssitzungen, einen Jahresplan und vieles mehr. Auf der nächsten Mitgliederversammlung stellen wir diesen Bereich offiziell vor und werden danach unseren Mitgliedern die notwendigen Zugangsdaten zuschicken.↑ Altes und Neues zur Elternzeit
Seit dem 01.01.2007 gilt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Mit diesem Gesetz wird das bisherige Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst. Im ersten Abschnitt (§§ 1 bis 14) werden die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld geregelt. Der zweite Teil (§§ 15 bis 22) widmet sich der Elternzeit und beinhaltet arbeitsrechtliche Regelungen zu Freistellung, Erholungsurlaub, Teilzeitarbeit und zum Kündigungsschutz.
Das
Recht zur unbezahlten Freistellung haben Arbeitnehmer, die
- ein
leibliches Kind
- ein Pflegekind
- ein zur Adoption
aufgenommenes Kind
Betreuen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf
nicht verlieren wollen.
Für leibliche Kinder gilt dieses Recht auf Freistellung bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Bei nicht leiblichen Kindern ist die maximal dreijährige Elternzeit nur durch die Vollendung des 8. Lebensjahres begrenzt. Elternzeit kann von Adoptiv- und Pflegeeltern auch für Kinder beantragt werden, die vor 2007 aufgenommen worden sind.
Die Elternzeit kann innerhalb von 2 Jahren beim Arbeitgeber schriftlich angekündigt werden. Der Arbeitgeber hat kein Recht der Elternzeit zu widersprechen. Wird die Elternzeit nicht innerhalb dieser 2 Jahre (das wären bei Adoption und Pflege der Beginn des Adoptions- bzw. Pflegeverhältnisses und nicht die Geburt) beantragt, verfällt das Recht auf Elternzeit.
Während der Elternzeit bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei erhalten.
Elternzeit kann auch in Form der Elternteilzeit genommen werden. Arbeitgeberseitig ist dafür Voraussetzung, dass der Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer hat. Die Elternteilzeit sind mindestens 15 und maximal 30 Wochenstunden.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Patrick Bruns, FamRZ 04/2007 (251-254)
↑ PAKT 2007
Die Fachtagung PAKT – Pflege- und Adoptiv-Kinder-Tag – des Landesverbandes findet am 23. November 2007 im Ulmer Rathaus statt. Schirmherrin ist die Ministerin für Arbeit und Soziales Baden-Württembergs, Frau Dr. Stolz, MdL.
Thema: „Neue Partnerschaft Land – Kommune Baden-Württembergs Weg ins Kinderland“
In diesem Rahmen werden u.a. die Ergebnisse und erste Projekte unserer neuen Bürgermentoren für Pflege-und Adoptivkinder vorgestellt.
↑ Politische Lobbyarbeit an der Basis
Zunehmend erleben wir positive Ergebnisse aufgrund unserer Interventionen im kommunalpolitischen Bereich – und das nicht nur durch unser Projekt Bürgermentoren für das Pflege- und Adoptivkind in der Kommune. Durch die Hilfestellung des Landesverbandes erfahren Pflegeeltern ihre kommunalen und landespolitischen Ansprechpartner zu finden und zu nutzen. Ausreichend informiert, engagieren sich diese dann für die Belange des entsprechenden Pflegekindes und seiner Pflegefamilie.
Wir
erfahren auch, dass durch die Informationen der Wert des
bürgerschaftlichen Engagements von Pflegeeltern erkannt, auf
die
kommunale Jugendhilfe praxisrelevant hingewiesen wird und das Image
des Jugendamtes vor Ort sich positiv verbessern kann.
Wir
erfahren auch, dass die Kommunal- und Landespolitiker und auch die
MdB in der Vergangenheit zu wenig über den Bereich des Pflege-
und Adoptivkinderwesens informiert wurden.
Die
PFAD-Geschäftsstelle hält hierzu und zum Projekt
„Bürgermentoren“ Informationen bereit
geschaeftsstelle@pfad-bw.de
Kooperationsgespräch mit Herrn Arendt – Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg (KVJS)
Antje
Strassner, Beate Bender und Ingrid Chaventré traten als
Vertreter des LV BW mit folgenden Ideen an Herrn Arendt heran:
I
- Das Adoptivkind in der Jugendhilfe
II
- Verwandtenpflege – eine wichtige Ressource in der Kommune
Das Thema II wurde während des Gesprächs zu einer möglichen Projektidee, die ab Mitte Juli in Kooperation angegangen werden könnte. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich beide Seiten mit der Theamtik bereits fachlich-inhaltlich auseinandersetzen. Das nächste Treffen hierzu findet am 23.07.07 statt. Wir sind natürlich an den Erfahrungen der „Verwandtenpflegefamilien“ interessiert und bitten um Rückmeldungen an die Geschäftsstelle geschaeftsstelle@pfad-bw.de
